Gerne erinnern wir Sie an die Fälligkeit der provisorischen Gemeindesteuern für das laufende Steuerjahr per 30. September 2025.
Auf Steuerbeträge, die mit einem Zahlungseingangsdatum ab 1.10.2025 gutgeschrieben werden, wird ein Verzugszins von 5 % erhoben.
Wir danken Ihnen für die Einhaltung der Zahlungsfrist.
Weitere QR-Zahlscheine können Sie direkt unter taxservice@bottmingen.ch oder 061 426 10 41 bestellen.
Der aktuelle Steuersatz der Gemeinde Bottmingen liegt bei 48 Prozent der Staatssteuern.
Der Steuerbetrag der evangelisch-reformierten und der christkatholischen Kirche wird vom steuerbaren Einkommen und Vermögen, derjenige der römisch-katholischen Kirche von der Staatssteuer berechnet. Zudem entrichten jene Steuerpflichtigen im Alter von 20 - 42 Jahren, die keinen Feuerwehrdienst leisten, eine Feuerwehrpflicht-Ersatzabgabe.