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Nutzungsplanung: Verbindliche Festlegung für die räumliche Entwicklung

Die Nutzungsplanung ist ein rechtsverbindliches Planungsinstrument, das die zulässige Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde festlegt. Sie bestimmt, welche Flächen für welche Zwecke genutzt werden dürfen, etwa für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft oder Naturschutz.

Die Gesamtstrategie bildet die Grundlage für die Überarbeitung der Nutzungsplanung, das bedeutet, die strategischen Aussagen werden in einen Zonenplan und in ein Zonenreglement überführt. Erst diese Instrumente sind für Grundeigentümerinnen und -eigentümer rechtsverbindlich.

  • Zonenplan: Dies ist eine kartografische Darstellung, die das Gemeindegebiet in verschiedene Nutzungszonen einteilt, zum Beispiel in Wohn-, Gewerbe-, Landwirtschafts- oder Schutzgebiete. Zusätzlich gibt es überlagernde Festlegungen.
  • Zonenreglement: Das Zonenreglement erläutert die grafischen Festlegungen im Zonenplan. Es ist ein Regelwerk, das Vorschriften zur Nutzung der einzelnen Zonen enthält, etwa zur Bauweise, Geschosszahl, Ausnutzungsziffer oder Grünflächen. Weiter sind auch Vorschriften zur qualitätsvollen Entwicklung der Zonen und Gebiete vorgesehen.

Da die Nutzungsplanung rechtsverbindlich ist, haben sich sowohl Behörden als auch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer daran zu halten. Mit der Gesamtstrategie wird somit der strategische Rahmen gesetzt – die Nutzungsplanung sorgt für die verbindliche Umsetzung

Kontakt

Judith Oesch
Projektleiterin Raumplanung
judith.oesch@bottmingen.ch
061 426 10 69


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