| Urnenstandort: | Abstimmungs- resp. Wahllokal im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 4103 Bottmingen | |
| Urnen Öffnungszeiten: | |
Sonntag, 9.30 - 11.30 Uhr |
| Hinweise: |
Die Gemeindeverwaltung bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person bis 14 Tage vor der Abstimmung keine Unterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten. Speziell für unsere jungen Wählenden haben verschiedene Jugendparlamente/-räte einen Flyer "easy abstimmigsbüechli" kreiert, der im Vorfeld von Abstimmungen und Wahlen direkt heruntergeladen werden kann.Falls Sie Ihren Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie bis am Dienstag vor dem Wahl- resp. Abstimmungswochenende bei der Gemeindeverwaltung ein Duplikat verlangen. Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises am Schalter der Einwohnerdienste persönlich abholen und entweder den Schriftenempfangsschein oder einen Personenausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Am Abstimmungs- resp. Wahlsonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Abstimmungs- resp. Wahlresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten der Gemeinde ausgehängt und im Birsigtal-Bote (BiBo) wie im Internet publiziert. Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie bei Wahlen resp. Abstimmungen unter www.baselland.ch und die des Bundes unter www.admin.ch. | |
| Bedingungen / Voraussetzungen: |
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen/ Wählen berechtigt. | |
| Brieflich abstimmen: |
Was ist zu beachten?
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Gemeindeverwaltung - Schulstrasse 1 - 4103 Bottmingen BL - 061 426 10 10 - gemeinde(at)bottmingen.bl.ch |
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