Aushang Veranstaltungsplakate / Werbeplakate - temporär

Feste Plakatanschlagstellen:
Die Gemeinde Bottmingen stellt unentgeltlich eine begrenzte Anzahl fester Plakatanschlagstellen (aktuell an sieben Standorten) zur Verfügung. Diese Plakatanschlagstellen dienen primär zur temporären Werbung für gemeindeeigene sowie nichtkommerzielle öffentliche Einzelanlässe resp. -veranstaltungen in Bottmingen.

Neben den Gemeindeinstitutionen können Vereine, Institutionen und Gruppierungen wie auch Privatpersonen die festen Plakatanschlagstellen der Gemeinde nutzen. Die Plakate sind jeweils bis am Donnerstag um 18 Uhr am Schalter der Einwohnerdienste einzureichen.

Sie werden frühestens zwei Wochen vor der Veranstaltung durch die Mitarbeitenden des Werkhofs ausgehängt. Bitte liefern Sie, wenn möglich, zwei Reserveplakate mit. Die Gemeinde behält sich im Bedarfsfall (d. h. wenn mehr Plakate eingereicht werden als Anschlagfläche zur Verfügung steht) vor, weniger prioritäre Plakate nicht auszuhängen, deren Aushangdauer zu kürzen oder gleich prioritäre Plakate gleichmässig zu verteilen.

Die Gemeinde übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Bei ungenügendem Platzangebot erfolgt der Plakataushang nach folgender Prioritätenliste:

  1. gemeindeeigene Einzelanlässe und –veranstaltungen
  2. Bottminger Einzelanlässe und -veranstaltungen von Bottminger Organisationen;
  3. Bottminger Einzelanlässe und -veranstaltungen von auswärtigen Organisationen;
  4. regionale Einzelanlässe und -veranstaltungen;
  5. auswärtige Einzelanlässe und -veranstaltungen von Bottminger Organisationen;
  6. auswärtige Einzelanlässe und -veranstaltungen von auswärtigen Organisationen


Damit möglichst viele Plakate ausgehängt werden können, werden nur Plakate der Grösse A4 (Hochformat) entgegengenommen resp. aufgehängt.

Temporäre Plakatanschlagstellen an den Dorfeingängen
Die Gemeinde Bottmingen stellt an den Dorfeingängen unentgeltlich sieben beidseits plakatierbare temporäre Plakatständer zur Verfügung.

Die temporären Plakatständer der Gemeinde dienen primär zur temporären Werbung mit Weltformat-Plakaten (F4, 895x1280 mm) für gemeindeeigene sowie für nicht kommerzielle öffentliche Grossanlässe resp. Grossveranstaltungen in Bottmingen.

Neben den Gemeindeinstitutionen können Vereine, Institutionen und Gruppierungen wie auch Privatpersonen die temporären Plakatanschlagstellen nutzen. Sie möchten für einen Anlass Ihres Vereins oder einer nicht kommerziellen Organisation/Institution mit temporären Plakaten werben? Die offiziellen Plakatanschlagflächen der Gemeinde stehen Ihnen dafür grundsätzlich zur Verfügung. Plakate von Veranstaltungen in der Gemeinde haben Vorrang.

Die Plakate sind am Schalter der Einwohnerdienste abzugeben. Sie werden frühestens zwei Wochen vor der Veranstaltung durch die Mitarbeitenden des Werkhofs aufgehängt.

Bei ungenügendem Platzangebot erfolgt der Plakataushang nach folgender Prioritätenliste:

  1. Grossanlässe resp- -veranstaltungen von öffentlichen Institutionen
  2. Grossanlässe resp. -veranstaltungen von Bottminger Vereinen, Gruppierungen und Institutionen
  3. kant. Veranstaltungen mit Bottminger Beitrag (z.B. Turnfeste, Feuerwehr etc.)
  4. Grossanlässe resp. -veranstaltungen in umliegenden Gemeinden


Grossanlässe und -veranstaltungen öffentlicher Institutionen gehen denjenigen von privaten Vereinen, Gruppierungen und Institutionen vor.

Die Entgegennahme der Plakate und der Entscheid über deren Aushang gemäss diesen Richtlinien erfolgt durch die Einwohnerdienste; in Zweifelsfällen und bei Unklarheiten erfolgt ein Entscheid durch den Verwalter resp. durch das Gemeindepräsidium.

Einwohnerdienste

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