Bestattung - Form bestimmen / Willenserklärung

Wir unterstützen die Hinterbliebenen von verstorbenen Personen in sämtlichen Bestattungsbelangen. Zusammen mit dem Pfarrer wird die Art und Weise der Bestattung festgelegt. Angehörige einer verstorbenen Person, die in Bottmingen wohnhaft war und hier verstorben ist, werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung und dem Familienbüchlein bei der Gemeinde zu melden. Eine telefonische Voranmeldung ist empfehlenswert. Bei einem Todesfall ausserhalb der Wohngemeinde oder im Spital wenden Sie sich an das Zivilstandsamt am Sterbeort.

In Bottmingen bieten sich folgende Bestattungsarten an:

  • Reihengrab für Sargbestattung; Dauer 20 Jahre
  • Reihengrab für Urnenbestattung; Dauer 20 Jahre
  • Kindergrab für Sargbestattung; Dauer 20 Jahre
  • Familiengrab für Sarg- und/oder Urnenbestattung; Dauer 50 Jahre
  • Urnennische; Dauer 20 Jahre
  • Gemeinschaftsgrab; Dauer 20 Jahre


Über Feiertage (Schliessung der Verwaltung mehr als 3 Tage) wird ein Pikettdienst eingerichtet. Über Telefon 061 426 10 10 erhalten Sie weitere Informationen.

Einwohnerdienste

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