Bevor Sie sich in Bottmingen anmelden, ist es zwingend nötig, dass Sie sich bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden. Die Anmeldung muss spätestens 14 Tage nach dem Zuzugstermin erfolgen.
Wohnsitzanmeldungen werden nur nach (telefonischer) Voranmeldung am Schalter 2 zu den folgenden Zeiten vorgenommen:
Dienstag: 09.30–12.00 Uhr / 13.30–17.00 Uhr
Donnerstag: 09.30–12.00 Uhr / 13.30–18.00 Uhr
Während der übrigen Öffnungszeiten werden keine Wohnsitzanmeldungen vorgenommen; hingegen können entsprechende Termine vereinbart werden. Selbstverständlich besteht nach wie vor jederzeit die Möglichkeit, einen Termin auch ausserhalb der regulären Öffnungszeiten zu vereinbaren.
Erforderliche Unterlagen bei Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft oder einem anderen Kanton:
- Ausländerausweis
- Reisepass oder Identitätsausweis
- Wegzugsmeldung der ehemaligen Wohngemeinde
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag/Untermietvertrag oder Kaufvertrag
- Krankenkassenausweis
- AHV-Ausweis
- Allfälliger Familienausweis (-büchlein) oder Eheschein
- Allfällige Geburtsschein(e) der minderjährigen Kinder
- Allfällige Scheidungsurkunde
- Allfällige Unterlagen betr. Sorgerecht bei minderjährigen Kindern
Erforderliche Unterlagen bei Zuzug aus dem Ausland:
- Reisepass oder Identitätsausweis
- 2 Passfotos
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag/Untermietvertrag oder Kaufvertrag
- AHV-Ausweis
- Allfälliger Familienausweis (-büchlein) oder Eheschein
- Allfällige Geburtsschein(e) der minderjährigen Kinder
- Allfällige Scheidungsurkunde
- Allfällige Zusicherung bzw. Ermächtigung zur Visumserteilung vom Amt für Migration
- Krankenkassenausweis
- Allfällige Unterlagen betr. Sorgerecht bei minderjährigen Kindern
Preis: gratis