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Fälligkeit der provisorischen Gemeindesteuern 2024

05. Sep 2024

Gerne erinnern wir Sie an die Fälligkeit der provisorischen Gemeindesteuern für das laufende Steuerjahr per 30. September 2024.

Auf Steuerbeträge, die mit einem Zahlungseingangsdatum ab 1.10.2024 gutgeschrieben werden, wird ein Verzugszins von 4 % erhoben. Wir danken Ihnen für die Einhaltung der Zahlungsfrist.

Weitere QR-Zahlscheine können Sie direkt unter taxservice@bottmingen.ch oder 061 426 10 41 bestellen.

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