06. Sep 2024
Über 30 Pflanzenarten sind seit dem 1. September 2024 nicht mehr erlaubt.
Die Ausbreitung von invasiven Neophyten nimmt stetig zu. Der Bundesrat hat eine Anpassung der sogenannten Freisetzungsverordnung beschlossen. Sie soll verhindern, dass weitere invasive gebietsfremde Pflanzen in die Umwelt gelangen und dort die Biodiversität beeinträchtigen. Deshalb gilt seit dem 1. September 2024 ein schweizweites Verbot mehrerer invasiver Neophyten. Verboten werden der Import, der Verkauf oder das Verschenken von zum Beispiel Schmetterlingsstrauch (Sommerflieder), Kirschlorbeer oder Blauglockenbaum (Paulownia). Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind von diesem Verbot ausgenommen.
Eine Liste mit den verbotenen invasiven gebietsfremden Organismen finden Sie in der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV).