22. Aug 2024
Per 1. Januar 2025 sind diverse Sitze in kommunalen Gremien zu besetzen. Über Ihre Kandidatur würden wir uns sehr freuen!
Am 31. Dezember 2024 läuft die gegenwärtige Amtsperiode der folgenden Gremien ab:
Wählbar ist jeder bzw. jede Stimmberechtigte der Gemeinde. Ausnahme: Mitglieder des Regierungsrats und des Kantonsgerichts sowie die Gemeindeangestellten dürfen nicht der Sozialhilfebehörde angehören. In die beratenden Kommissionen können auch handlungsfähige, in der Gemeinde nicht stimmberechtigte Personen gewählt werden.
Falls Sie sich für eine Mitarbeit in einem der erwähnten Gremien interessieren, verweisen wir Sie auf die detaillierte Ausschreibung der einzelnen Neuwahlen (siehe Verlinkungen oben). Dort finden Sie ausführliche Informationen zu Aufgaben, Anforderungen, zeitlichem Umfang eines Mandats und erneuter Kandidatur von bisherigen Mitgliedern.
Wir hoffen, dass sich genügend interessierte Einwohnerinnen und Einwohner finden lassen, um sämtliche Sitze besagter Gremien per 1. Januar 2025 besetzen zu können. Kandidaturen für die Neuwahl, bestehend aus Motivationsschreiben, Lebenslauf und Foto, sind bis spätestens 30. August 2024 der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1 (oder per E-Mail an anouk.pfrommer@bottmingen.ch) z. H. der Wahlbehörde einzureichen.