17. Nov 2022
Die nächste Einwohnergemeindeversammlung Bottmingen findet am 15. Dezember 2022 um 19.30 Uhr in der Aula des Burggartenschulhauses statt. Eingeladen sind alle stimmberechtigen Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bottmingen.
Der Gemeinderat lädt alle stimmberechtigten Bottminger Einwohnerinnen und Einwohner zur nächsten ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung am Donnerstag, 15. Dezember 2022, 19.30 Uhr, in die Aula des Burggartenschulhauses, Burggartenstrasse 1, ein.
Traktandenliste:
Die Anträge des Gemeinderats mit Erläuterungen dazu sowie die geschäftsrelevanten Unterlagen dazu finden Sie hier.
Die Stimmberechtigten, die sich für den Versand der Einladung angemeldet haben, erhalten diese auf dem gewünschten Weg (Post/E-Mail) bis spätestens Samstag, 10. Dezember 2022, zugestellt.
An der Versammlung besteht kein besonderes Schutzkonzept; das Tragen einer Maske ist freiwillig.
Diese Publikation erfolgt gestützt auf § 2 des Verwaltungs- und Organisationsreglements unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
Rechtsmittelbelehrung: Für eine allfällige Beschwerde wird auf die massgebenden Bestimmungen von § 172 ff. des kan-tonalen Gemeindegesetzes (GG; SGS 180) verwiesen: Gegen die Beschlüsse der Gemeindever-sammlung kann gemäss § 172 Abs. 1 GG innerhalb von zehn Tagen seit Beschlussfassung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 175 Abs. 1 GG). Wird eine Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten geltend gemacht (§ 175 Abs. 2 GG), so sind die Fristen gemäss § 175 Abs. 2 GG zu beachten.