Einladung zur Bürgergemeindeversammlung am 15. Dezember 2022

17. Nov 2022

Die nächste Bürgergemeindeversammlung findet am 15. Dezember 2022, 19.00 Uhr, in der Aula des Burggartenschulhauses in Bottmingen statt. Eingeladen sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bottmingen.

Der Bürgerrat lädt die stimmberechtigten Bottminger Bürgerinnen und Bürger zur nächsten ordentlichen Bürgergemeindeversammlung am Donnerstag, 15. Dezember 2022, 19.00 Uhr, in die Aula des Burggartenschulhauses, Burggartenstrasse 1, Bottmingen ein.

Traktandenliste:

  1. Protokoll
  2. Budget 2023 der Bürgerkasse
  3. Bekanntgabe der rechtwirksamen Einbürgerungen
  4. Diverses

Die Einladung zur Versammlung wird allen stimmberechtigten Bottminger Bürgerinnen und Bürgern bis spätestens Samstag, 10. Dezember 2022, zugestellt. Die Unterlagen im Zusammenhang mit der Bürgergemeindeversammlung finden Sie hier.

Diese Publikation erfolgt gestützt auf §§ 143 und 55 des Gemeindegesetzes unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

Rechtsmittelbelehrung: Für eine allfällige Beschwerde wird auf die massgebenden Bestimmungen von § 172 ff. des kantonalen Gemeindegesetzes (GG; SGS 180) verwiesen: Gegen die Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung kann gemäss § 172 Abs. 1 GG innerhalb von zehn Tagen seit Beschlussfassung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 175 Abs. 1 GG). Wird eine Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten geltend gemacht (§ 175 Abs. 2 GG), so sind die Fristen gemäss § 175 Abs. 2 GG zu beachten.

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