26. Okt 2020
Das Amt für Gesundheit hat verfügt, das Nachtleben als Sofortmassnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus einzuschränken.
Seit dem 24. Oktober 2020 müssen alle Gastwirtschaftsbetriebe täglich zwischen 23 Uhr und 5 Uhr geschlossen bleiben (Sperrstunde). Von der Verfügung des Kantonsarztes betroffen sind neben Bars, Clubs und Diskotheken auch alle weiteren Gastwirtschaftsbetriebe im Kanton Basel-Landschaft. Weitere Informationen erfahren Sie in der Medienmitteilung.