Neue Regelung betreffend GGA-Plombierungen

26. Aug 2021

Der Gemeinderat Bottmingen hat beschlossen, dass seitens der Gemeinde Bottmingen keine Rechnungen mehr für Plombierungen sowie Entplombierungen gestellt werden.

Bisher wurden germäss GGA-Reglement der Gemeinde Bottmingen und zugehörigem Gebührentarif für Plombierungen sowie Entplombierungen von Hausanschlüssen Gebühren im Betrag von CHF 100 (zuzügl. MwSt.) erhoben. Gemäss Art. 35a Abs. 4 des Fernmeldegesetzes ist diese Art der Gebührenerhebung seit dem 01.01.2021 nicht mehr zulässig. Der Gemeinderat Bottmingen hat daher beschlossen, dass seitens der Gemeinde Bottmingen keine Rechnungen mehr für Plombierungen sowie Entplombierungen gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Auftrag zur Plombierung des GGA-Anschlusses schriftlich durch den Eigentümer der Liegenschaft oder dessen Verwaltung zu erfolgen hat. Die Plombierung ist jeweils auf Ende eines Jahres möglich.

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