22. Okt 2020
Neu herrscht in den Bereichen der öffentlichen Verwaltung, die dem Publikum zugänglich sind, Maskenpflicht.
Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. Seit Montag, 19. Oktober muss unter anderem in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt zudem in jenen Teilen der öffentlichen Verwaltung, die dem Publikum zugänglich sind. Aus diesem Grund gilt in der Gemeindeverwaltung Bottmingen aktuell eine Maskenpflicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis und gute Gesundheit.