Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit

30. Mär 2021

Vom 1. April bis 31. Juli gilt zum Schutz der Wildtiere die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll möglichst auf störende Aktivitäten in sensiblen Bereichen, während der Dämmerung und in der Nacht, verzichtet werden. Die Tiere bekommen im Frühling ihren Nachwuchs und brauchen besondere Rücksichtnahme. Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen. Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz: Die jungen Blumen, Kräuter und Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich. Die Waldbesucherinnen und -besucher werden deshalb gebeten, auf den Waldwegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen. Wir danken für die Rücksichtnahme.

Hund
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