04. Feb 2021
Ab Montag, 8. Februar 2021, werden die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung teilweise eingeschränkt.
Trotz Corona war die Verwaltung bisher bemüht, ihre regulären Öffnungszeiten beizubehalten. Es wurde jedoch empfohlen, für einen Behördengang einen Termin zu vereinbaren, da die Platzverhältnisse in den Wartezonen des Verwaltungsgebäudes eingeschränkt sind. Diese Vorgehensweise hat sich nicht bewährt und es kommt während der Öffnungszeiten immer wieder zu überfüllten Wartezonen, so dass die Kundschaft die vorgeschriebenen Abstände nicht einhalten kann.
Deshalb werden ab 8. Februar 2021 die Öffnungszeiten teilweise eingeschränkt, und zwar wie folgt:
Am Dienstag (9.30 - 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr) und Donnerstag (9.30 - 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr) bleiben die Öffnungszeiten unverändert.
Am Montag-, Mittwoch- und Freitagmorgen werden die regulären Öffnungszeiten (9.30 – 12 Uhr) in dem Sinne eingeschränkt, dass Behördengänge in dieser Zeit nur nach vorgängiger Terminvereinbarung möglich sind (keine offene Tür).
Selbstverständlich können im Bedarfsfall auch weiterhin Termine ausserhalb der regulären Öffnungszeiten vereinbart werden.
Wir sind überzeugt, dass mit dieser versuchsweisen Neuregelung sowohl der Einhaltung der Corona-Schutzmassnahmen als auch den Kundenbedürfnissen gut Rechnung getragen werden kann.