Bildungsziel
Die Primarschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine stabile Grundausbildung und bereitet sie auf den Besuch der Sekundarschule vor. Sie fördert die Persönlichkeitsentwicklung und die Selbstständigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler.
Eintritt und Dauer
Die Primarschule dauert 5 Jahre (ab Schuljahr 2015/2016 das erste Mal 6 Jahre). Kinder, die vor dem 1. Mai das 6. Altersjahr zurückgelegt haben, treten in der Regel auf Beginn des nächsten Schuljahres in die Primarschule ein.
Der Stufenlehrplan für die Primarschule
In der Primarschule wird nach einem verbindlichen Stufenlehrplan gearbeitet. Die im Stufenlehrplan vorgegebenen Bildungsbereiche und -ziele bauen auf denjenigen des Kindergartens auf. Neu für die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe (1. und 2. Schuljahr) ist die Einführung in die Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Mathematik. In der anschliessenden Mittelstufe (3.– 5. Schuljahr) werden diese Fähigkeiten erweitert und vertieft. Während der gesamten Primarschulzeit wird dem persönlichen Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler besondere Beachtung geschenkt.
Bildungsbereiche
• Sprache (Deutsch, Schreiben, Französisch)
• Mathematik
• Mensch und Umwelt (Unser Lebensraum, Unsere Geschichte, Unsere Natur, Lebenskunde/Alltagsgestaltung, Biblische Geschichte)
• Gestalten und Musik (TextilesGestalten, NichttextilesGestalten, Zeichnen/Malen, Musikalischer Grundkurs, Singen/Musik)
• Sport
Der in der Verantwortung der Landeskirchen liegende Religionsunterricht findet im Rahmen des Stundenplans statt.
Ganzheitliche Bildung
Die Lehrerinnen und Lehrer der Primarschule berücksichtigen den jeweiligen Entwicklungsstand eines Kindes und bauen auf seinen im Kindergarten erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf. Bildung in der Primarschule ist ganzheitliche Bildung. Das heisst, die Kinder werden in ihrer Selbst-, ihrer Sozial- und ihrer Sachkompetenz gefördert; die Unterrichtsbereiche durchdringen sich gegenseitig.
Unterrichtssprache
Abgesehen vom Fremdsprachenunterricht, in dem die Zielsprache Unterrichtssprache ist, verwenden die Lehrpersonen und die Schülerinnen und Schüler die deutsche Standardsprache. Die Verwendung der Mundart in bewusst gewählten Ausnahmesituationen liegt in der Kompetenz und Verantwortung der Lehrperson.
Gemeinden mit umfassenden Blockzeiten
Am Vormittag werden alle Kinder während vier Lektionen unterrichtet. Am Nachmittag gehen die Schülerinnen und Schüler je nach Alter an zwei bis drei Nachmittagen zur Schule. Die maximale wöchentliche Unterrichtszeit beträgt für Schülerinnen und Schüler:
1. bis 3. Klasse 24 bis 25 Lektionen
4. bis 5. Klasse 26 bis 27 Lektionen
Stundentafel
Im Stufenlehrplan ist eine Stundentafel für die einzelnen Fächer aufgeführt. Sie gilt als Empfehlung und zeigt, mit welchen Lektionenressourcen die Ziele des Lehrplans erreicht werden können.
Klassenlehrerin/Klassenlehrer
Die Verantwortung für eine Klasse hat die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. Für einzelne Fachbereiche wie zum Beispiel für den «Musikalischen Grundkurs» oder «Textiles Gestalten» werden Fachlehrerinnen und Fachlehrer eingesetzt.
Beurteilungsgespräch
In der Mitte jeden Schuljahres findet ein Beurteilungsgespräch statt. Im Beurteilungsgespräch erörtert die Klassenlehrperson den Erziehungsberechtigten aufgrund ihrer Beobachtungen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder. Neben der Beurteilung der fachlichen Kompetenzen wird auch dem Lern-, dem Arbeits- und dem Sozialverhalten besondere Beachtung geschenkt. Je nach Alter und Situation nimmt die Schülerin oder der Schüler an diesem Gespräch teil.
Zeugnis 1. / 2. Klasse
Am Ende der 1. und 2. Klasse erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Mittels der Prädikate «Lernziel gut erreicht», «Lernziel erreicht» und «Lernziel nicht erreicht» wird für jedes Fach festgehalten, welchen Leistungsstand das Kind erreicht hat. Eine einvernehmliche Lösung zwischen Erziehungsberechtigten und Klassenlehrperson über die weitere schulische Laufbahn wird angestrebt.
Zeugnis 3. / 4. / 5. Klasse
Am Ende der 3., 4. und 5. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Mensch und Umwelt wird die Beurteilung mit einer Note eingetragen. Damit ein Kind in die nächste Klasse befördert werden kann, muss der Durchschnitt mindestens 4,0 betragen. Erreicht ein Schüler oder eine Schülerin diesen Notendurchschnitt nicht, muss er oder sie die Klasse repetieren.
Übertrittsgespräch
In der Mitte der 5. Klasse macht die Klassenlehrperson einen Vorschlag für die Zuweisung in ein Anforderungsniveau der Sekundarschule (Niveau A = allgemeine Anforderungen, Niveau E = erweiterte Anforderungen oder Niveau P = progymnasiale Anforderungen). Die Erziehungsberechtigten, die mit diesem Vorschlag nicht einverstanden sind, melden ihr Kind für die Übertrittsprüfung an. Das Resultat dieser Übertrittsprüfung entscheidet über die Zuweisung in eines der Anforderungsniveaus.
Orientierungsarbeiten
Im ersten Quartal der 5. Klasse finden in den Fächern Deutsch und Mathematik Orientierungsarbeiten statt. Orientierungsarbeiten sind kantonale Prüfungen. Sie dienen der Leistungsbeurteilung, der Standortbestimmung und der Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler sowie der kantonalen Überprüfung der erreichten Lernergebnisse gemäss Stufenlehrplan. Sie bilden auch eine Grundlage für das Übertrittsgespräch.
Schule Bottmingen - Burggartenstrasse 1 - 4103 Bottmingen BL - 061 421 83 33 - info(at)schule-bottmingen.ch |
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