Eine ausgewogene, gesunde Pausenverpflegung unterstützt
die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, die während eines Schulmorgens
von Ihrem Kind gefordert wird und beeinflusst seine Konzentrationsfähigkeit
positiv. Um auch die Kinder für dieses Thema zu sensibilisieren, führen wir im
Rahmen der Gesundheitsförderung in der Primarschule jährlich zweimal die Aktion "Gsunds
Znüni" durch. Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe bereiten an diesen
Tagen für die ganze Schule eine schmackhafte, gesunde Pausenverpflegung vor und
das Thema wird gleichzeitig in allen Klassen angesprochen. Wir freuen uns, wenn
Sie als Erziehungsberechtigte diese Bemühungen zusätzlich unterstützen, denn
wir stellen leider fest, dass die Kinder noch zu oft Süssigkeiten und stark gezuckerte
Getränke als Pausenverpflegung konsumieren (siehe auch Znünitisch im Kindergarten).
Die Gliederung der achtjährigen Primarstufe erfolgt in Bottmingen nach dem Modell 2/2/4, was folgende drei Stufen ergibt:
2 Jahre Kindergarten (1. und 2. Klasse Kindergarten)
2 Jahre Unterstufe (1. und 2. Klasse Primarschule)
4 Jahre Mittelstufe (3. bis 6. Klasse Primarschule)
Nach jeder Stufe erfolgt in der Regel auch ein Wechsel der Klassenlehrperson.
Selbstverständlich
möchten wir Probleme schon gar nicht erst entstehen lassen und mit einem guten
Einvernehmen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten lassen sich auftretende
Schwierigkeiten in der Regel vorher lösen.
Trotzdem
kann es vorkommen, dass Erziehungsberechtigte mit einer Lehrperson bei gewissen
Fragen nicht einer Meinung sind. Schulleitung und Lehrpersonen arbeiten darauf
hin, für solche Probleme gemeinsam eine Lösung zu finden. Es ist uns ein
Anliegen, dass mögliche Unstimmigkeiten rasch und offen angegangen werden.
Bitte
sprechen Sie die Lehrperson Ihres Kindes direkt und frühzeitig auf ein Problem
an. Sie kann Ihnen dann die Gründe für ein Verhalten oder eine ergriffene Massnahme
erklären und das Problem ist damit vielleicht schon aus der Welt geschafft.
Ihre Rückmeldungen sind für die Lehrperson wichtig, damit sie ihr Verhalten überdenken
und im Bedarfsfall ändern kann. Auch zusätzliche Informationen aus dem
Elternhaus können bei der Suche nach Lösungen hilfreich sein. Manchmal können
besondere Vorkommnisse ein Kind belasten und sein Verhalten beeinflussen. Wenn
beide Seiten darüber Bescheid wissen, erhält das Kind gezielter Unterstützung.
Selbstverständlich behandeln wir persönliche Mitteilungen der Erziehungsberechtigten
vertraulich. Sämtliche Lehrpersonen unterstehen gemäss Personalgesetz des
Kantons Basel-Landschaft der amtlichen Schweigepflicht.
Sollte
einmal in einem Konfliktfall mit einer Lehrperson im Gespräch keine Einigung
zustande kommen oder sind Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden, wenden
Sie sich umgehend an die Schulleitung als erste Rekursinstanz. Sie wird
versuchen, gemeinsam mit Ihnen und der Lehrperson eine Lösung zu finden. Sollte
es trotz der Vermittlung der Schulleitung zu keiner Einigung kommen oder sind
Sie mit einem Entscheid der Schulleitung nicht einverstanden, wenden Sie sich
an den Schulrat als nächstfolgende Rekursinstanz.
Wir
bitten Sie, bei Unstimmigkeiten in dieser Weise vorzugehen und den Instanzenweg
einzuhalten.
Im Kindergarten und in der Primarschule führen wir regelmässig Projektwochen durch. Während der Projektwochen arbeiten alle Kinder in alters- und klassengemischten Gruppen zu einem Oberthema. Die Projektwochen finden jeweils zwischen Frühling und Sommer statt (in der Primarschule jährlich, im Kindergarten zweijährlich). Wir informieren Sie frühzeitig über geänderte Unterrichtszeiten.
Das Pädagogisch-Therapeutische Zentrum (ptz) für Kinder BL bietet Psychomotorik-Therapie für Kindergarten- und Primarschulkinder im Kanton Baselland an. Die Psychomotorik-Therapie ist ein schulisches Förderangebot und wird vom Kanton fi-nanziert.
Die Psychomotorik-Therapie unterstützt Kinder in ihren grob-, fein- und grafomotori-schen Entwicklungs- und Ausdrucksmöglichkeiten. In Einzeltherapien sowie in Klein-gruppen steht oft auch die Gestaltung von Beziehung und sozialem Umgang im Zent-rum.
Eine Anmeldung zur psychomotorischen Abklärung und Therapie erfolgt im Einver-ständnis der Eltern durch die Kinderärztin/den Kinderarzt, den Schulpsychologischen Dienst (SPD), den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) oder eine an-dere pädiatrische Institution. Weitere Infos finde Sie unter: www.ptz-bl.ch
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