Der Kindergarteneintritt ist ein
wichtiger Moment im Leben eines Kindes und seiner Familie. Es ist uns deshalb
ein besonderes Anliegen, Ihrem Kind einen optimalen Start zu ermöglichen und
auch Sie als Erziehungsberechtigte frühzeitig mit den wichtigsten Belangen des Kindergartens vertraut zu machen.
Wir führen jährlich zwischen Fasnachts- und Frühlingsferien eine Informationsveranstaltung durch, zu der Sie eine persönliche Einladung erhalten, wenn Sie in Bottmingen wohnhaft und Erziehungsberechtigte eines Kindes sind, das im darauffolgenden Sommer den Kindergarten besuchen wird.
Es ist uns ein Anliegen, Ihrem Kind einen möglichst optimalen Start in die Primarschule zu ermöglichen. Darum führen wir jährlich bereits im November eine Infoveranstaltung zum Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule durch, um Sie frühzeitig mit dem Übertrittsprozedere vertraut zu machen. Wenn Sie in Bottmingen wohnhaft und Erziehungsberechtigte eines Kindergartenkindes sind, das im darauffolgenden Sommer in die Primarschule eintreten wird, werden Sie zu gegebener Zeit persönlich zu dieser Infoveranstaltung eingeladen.
An den Elternabenden in der 5. Klasse werden Sie von den zuständigen Klassenlehrpersonen über das Prozedere des Übertrittsentscheids und den weiteren Ablauf bis zum Austritt aus der Primarschule informiert.
Die Sekundarschule Binningen/Bottmingen lädt jeweils im November zu einer separaten Informationsveranstaltung ein, an der die Anforderungen und weitere Belange der Sekundarstufe I vorgestellt werden. Sie werden rechtzeitig von uns über diesen Termin informiert.
Ab zweiter Klasse unterrichten
wir diejenigen Kinder, die einer intensiveren Förderung bedürfen, mit der
Integrativen Schulungsform (ISF). Sie werden in den Regelklassen unterstützt
durch eine Schulische Heilpädagogin oder einen Schulischen Heilpädagogen. Von ISF profitieren einerseits Kinder mit
Leistungsschwächen in mehr als einem isolierten Bereich, die Mühe haben, die
Lernziele zu erreichen. Andererseits können mit ISF Kinder unterstützt werden,
deren Verhalten entweder zu Leistungsproblemen und Unterrichtsstörungen führt
oder die soziale Integration gefährdet. Die Aufnahme in die Integrative
Schulungsform kann nur mit einer Abklärung durch den Schulpsychologischen
Dienst (SPD) oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst) erfolgen.
Sollte
trotz ISF die optimale Förderung eines Kindes an unserer Schule nicht möglich
sein, klären wir den Besuch einer Kleinklasse in einer Nachbarsgemeinde ab.
Anspruch auf Leistungen der Sonderschulung haben Kinder, welche infolge einer Behinderung nur mit zusätzlichen Massnahmen eine öffentliche Schule besuchen können oder auf eine spezielle Schulung angewiesen sind. Die Integrative Sonderschulung kann einzeln (Einzelintegration EI) oder gruppenweise in einer Regelklasse (Integrationsklasse IK) erfolgen. Dabei müssen sowohl die Gegebenheiten und Möglichkeiten der Regelschule als auch die Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie der ganzen Klasse berücksichtigt werden.
Der Anspruch auf Integrative Sonderschulung in einem unserer Kindergärten oder in unserer Primarschule sowie der Förder- und
Unterstützungsbedarf werden auf Gesuch der Erziehungsberechtigten von den
zuständigen kantonalen Fachstellen abgeklärt. Wenn Sie eine Integrative Sonderschulung für Ihr Kind vorsehen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der Schulleitung in Verbindung.
Im Kindergarten und in der Primarschule sind Einzelintegrationen möglich. Eine Integrationsklasse führen wir aktuell nicht.
Der Schulrat kann eine Anzahl von Tagen, sogenannte Jokertage, festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können (§ 82 Bildungsgesetz). An unserer Schule wird darauf bewusst verzichtet. Bitte beachten Sie stattdessen unser Dispensationsregelement.
Schule Bottmingen - Burggartenstrasse 1 - 4103 Bottmingen BL - 061 421 83 33 - info(at)schule-bottmingen.ch |
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