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Handys in der Schule

Wir beobachten eine Zunahme der Anzahl Schülerinnen und Schüler, die schon regelmässig ihr Handy in die Schule mitbringen. Wir bitten Sie, darauf möglichst zu verzichten. In einem Notfall haben alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zu telefonieren. Sollte es in einem begründeten Fall ausnahmsweise notwendig sein, dass Ihr Kind das Handy mitnimmt, so informieren Sie bitte die Klassenlehrperson darüber.
Besonders hinweisen möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auf die Gefährdung minderjähriger Kinder durch Bilder und Filme über Gewalt und Pornografie. Immer öfters werden solche Inhalte auch durch Handys übermittelt. Sprechen Sie mit Ihrem Kind früh über diese Gefahren und sorgen Sie dafür, dass es keinen Zugang zu solchen Inhalten erhält.


Hausordnung Kindergarten

Grundsatz:
Ich begegne anderen Menschen mit Achtung und Wertschätzung.

  1. Ich trage Sorge zur Umwelt und zum Material.
  2. Auf dem Schulweg trage ich immer das Leuchtdreieck.

  3. Nur wenn es meine Kindergartenlehrperson erlaubt hat, komme ich mit dem Trottinett oder mit dem Velo in den Kindergarten.

  4. Im Kindergarten ziehe ich Finken (Hausschuhe) an. Im Freien trage ich meine Schuhe.

  5. Ich trage Sorge zum Kindergartenareal, zum Mobiliar und Spielmaterial.

  6. Das Spielmaterial gehört zum Kindergarten. Ich lasse es dort („Nachhausenehmen“ ist verboten).

  7. Spielsachen darf ich von zu Hause mitbringen, wenn es meine Kindergartenlehrperson erlaubt hat. Gewalt- und Kriegsspielzeuge sind im Kindergarten verboten.

  8. Abfälle werfe ich in den Abfalleimer.

  9. Ich lasse die Toilette nach dem Benutzen sauber zurück. Ich spüle und wasche mir danach die Hände mit Seife.

  10. Rutschen auf dem Treppengeländer ist verboten.

  11. Während des Unterrichts gehört der Garten den Kindergartenkindern.

  12. Von 12.00 Uhr - 13.00 Uhr gilt im Garten Mittagsruhe.


Hausordnung Schulhaus Burggarten

Grundsatz:
Ich begegne anderen Menschen mit Achtung und Wertschätzung. Ich verhalte mich so, dass ich niemanden gefährde und nichts Schaden leiden muss.

  1. Vor der Schule und in der Pause halte ich mich bei jedem Wetter im Freien auf.
  2. Die Eingangshalle benütze ich nur als Durchgang zum Klassenzimmer.
  3. In der Schulzeit und in den Pausen bleibe ich auf dem Schulgelände. Ohne Erlaubnis der Lehrpersonen ist das Verlassen des Schulgeländes verboten.
  4. Ich trage Sorge zum Schulhaus und zum Schulareal. Abfälle werfe ich in den Abfalleimer.
  5. Auf dem Treppengeländer ist Rutschen verboten.
  6. Im Freien trage ich meine Schuhe.
  7. Mit jeder Art von Ball spiele ich nur auf dem Pausenplatz.
  8. Das Klettern auf Dächer oder Bäume ist verboten.
  9. Am Bachbord benütze ich nur die Steintreppe.
  10. Im Schulhaus und während der Pausen ist die Benützung von Rollschuhen, Rollbrettern, Fahrrädern und Mofas verboten.
  11. Das Rauchen und der Genuss von alkoholischen Getränken auf dem Schulgelände sind verboten.


Hausordnung Schulhäuser Talholz und Hämisgarten

Grundsatz:
Ich begegne anderen Menschen mit Achtung und Wertschätzung. Ich verhalte mich so, dass ich niemanden gefährde und nichts Schaden leiden muss.

  1. Vor der Schule und in der Pause halte ich mich bei jedem Wetter im Freien auf.
  2. Während der Schulzeit und in den Pausen bleibe ich auf dem Schulareal.
  3. Im Freien trage ich Schuhe.
  4. Auf dem Treppengeländer ist Rutschen verboten.
  5. Ich halte das Schulhaus und das Schulareal sauber. Abfälle werfe ich in den Abfalleimer.
  6. Jegliche Ballspiele finden im Freien statt.
  7. Fussball spiele ich nur auf dem Rasen und auf dem roten Platz.
  8. Wenn die roten Tafeln hängen, ist das Betreten des Rasens verboten.
  9. Basketball mit grossen Bällen spiele ich bei den Körben auf dem oberen Plätzchen und an der Turnhallenwand.
  10.  Im Schulhaus und während der Pausen ist die Benützung von Rollschuhen, Rollbrettern oder Trottinetts verboten.


 
 

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