• Bottmingen - wo man lebt und arbeitet

    Bottmingen - wo man lebt und arbeitet
  • Bottmingen - wo man lebt und arbeitet

    Bottmingen - wo man lebt und arbeitet
  • Bottmingen - wo man lebt und arbeitet

    Bottmingen - wo man lebt und arbeitet
  • Bottmingen - wo man lebt und arbeitet

    Bottmingen - wo man lebt und arbeitet
 

Gemeindeversammlung

Die Gesamtheit der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten bildet das oberste Organ der Gemeinde. Die Stimmberechtigten üben ihre Mitwirkungsrechte persönlich an der Gemeindeversammlung oder, wenn gesetzlich vorgesehen, an der Urne aus. Die Gemeindeversammlung ist das rechtsetzende Organ auf Gemeindeebene (Legislative).

Aufgaben
Die Gemeindeversammlung erlässt die Gemeindeordnung (Verfassung der Gemeinde) sowie die Reglemente mit den zugehörigen Plänen; sie genehmigt Statuten von Zweckverbänden und Anstalten sowie bestimmte Verträge; sie übt die Finanzhoheit in der Gemeinde aus und beschliesst u.a. über den Steuerfuss, das Budget, die Jahresrechnung und über Investitionsvorhaben und -kredite.
 
Kompetenzen
Die Befugnisse, die der Gemeindeversammlung zustehen, sind in § 47 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt. Durch das Gemeindereglement können der Gemeindeversammlung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen.

Voraussetzung
Zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung berechtigt ist jeder Stimmbürger resp. jede Stimmbürgerin von Bottmingen.

Gemeindeversammlungsdaten 2012
Dienstag, 27.3.2012 (abgesagt mangels vorlagereifer Geschäfte)
Mittwoch, 13.6.2012
Donnerstag, 18.10.2012
Montag, 10.12.2012

Einwohnergemeindeversammlung 13. Juni 2012

Keine Einträge gefunden

Einwohnergemeindeversammlung 12. Dezember 2011

Einwohnergemeindeversammlung 6. Juni 2011

 

Gemeindeverwaltung - Schulstrasse 1 - 4103 Bottmingen BL - 061 426 10 10 - gemeinde(at)bottmingen.bl.ch | Email Impressum Sitemap Drucken Seite weiterempfehlen

format logotalus logo