Allgemeine Geschäftsbedingungen eAdressauskunft

  • Die Entscheidung über die Auskunftserteilung fällt die Gemeindeverwaltung unter Berücksichtigung der Datenschutzgesetzgebung.

  • Den Umfang der Datenbekanntgabe bestimmen die Einwohnerdienste anhand des Interessennachweises.

  • Die ausgehändigten Daten entsprechen dem Eintrag im Einwohnerregister zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung. Für die Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung – soweit rechtlich zulässig – wegbedungen.

  • Wer sich unbefugt Daten von Dritten beschafft, macht sich strafbar.

  • 5. Die Bearbeitungsfrist dauert bei Einwohner*innen, welche eine Auskunftssperre hinterlegt haben, rund 10 Tage.

  • 6. Die bestätigten und / oder bekannt gegebenen Daten dürfen nicht ohne das Einverständnis der betreffenden Person an Drittpersonen weitergegeben werden.

Bottmingen, Juli 2023

Datenschutzhinweis

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