Aus dem Gemeinderat

25. Aug 2022

Periodisch informieren wir an dieser Stelle über aktuelle Beschlüsse aus dem Gemeinderat.

HERMES Projektmanagement

Projektarbeit prägt zunehmend den Arbeitsalltag der Verwaltungsmitarbeitenden. Mit dem Ziel, bedeutende Projekte effizient und zielführend zu planen und umzusetzen, wurde die Einführung der Projektmanagement-Methode HERMES in der Verwaltung beschlossen. HERMES ist eine bekannte und verbreitete Projektmanagement-Methode (wird sowohl auf Bundes- und Kantonsebene als auch in diversen Gemeinden eingesetzt) und stellt zahlreiche standardisierte Dokumentenvorlagen zur Verfügung. Diese wurden an die Bedürfnisse der Gemeindeverwaltung angepasst und stehen den Projektverantwortlichen zur Verfügung. Das bedeutet, dass inskünftig Projekte nach einheitlichem Vorgehen und auf der Basis einheitlicher Dokumentenvorlagen mit übergeordnetem Projekt-Controlling bearbeitet werden.

Vernehmlassung Änderung Finanzausgleichsgesetz

Im Frühling 2020 betreuten zahlreiche Eltern aufgrund der ausserordentlichen Corona-Lage ihre Kinder zu Hause. Infolgedessen fielen Elternbeiträge an Einrichtungen zur Kinderbetreuung aus. Zur Sicherstellung des Angebots im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung und zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen für die privaten und öffentlichen Betreuungsinstitutionen erliessen Kanton und Bund verschiedene (Not-)Verordnungen. Daraufhin leistete der Kanton Basel-Landschaft Entschädigungszahlungen an private und öffentliche Einrichtungen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung.
Da die Zuständigkeit für die öffentliche Mitfinanzierung der Kinderbetreuung gemäss Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung auch bei den Gemeinden liegt, soll mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes betr. Kostentragung der COVID-19 bedingten Ausfallentschädigungen für die Kinderbetreuung die gesetzliche Grundlage für die Kostenbeteiligung der Gemeinden geschaffen werden. Dabei einigte man (Kantons- und Gemeindevertretungen) sich auf folgenden Kostenteiler: ¼ Bund, ¼ Kanton und ½ Gemeinden.
Der Gemeinderat erachtet analog zum Verband BL Gemeinden das vorliegende Resultat mit einer Kostenteilung aller drei föderalen Ebenen als gute und tragfähige Kompromisslösung und befürwortet daher die vorgeschlagene Gesetzesänderung.

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