Bürger­gemeinde

Die Bürgergemeinde Bottmingen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft des Kantons Basel-Landschaft. Sie existiert seit 1881. Alle Bottminger Ortsbürger und -bürgerinnen bilden zusammen die Bürgergemeinde.

Der Aufgabenbereich der Bürgergemeinde besteht aus:
- der Erteilung des Gemeindebürgerrechts
- der Übernahme von Privatwaldungen
- der Bewirtschaftung des Waldes
- der Förderung der Ortsverbundenheit

Bürgergemeindeversammlung (Legislative)
Jeder stimmberechtigte Ortsbürger resp. jede stimmberechtigte Ortsbürgerin kann an der Bürgergemeindeversammlung über Reglemente, Budget und Rechnung der Bürgergemeinde abstimmen.
Die Bürgergemeindeversammlung findet in der Regel zweimal jährlich statt. Die Termine sind jeweils im Juni und Dezember.

Bürgerrat (Exekutive)
Der Bürgerrat vollzieht die Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung, vertritt die Bürgergemeinde nach aussen und erteilt das Gemeindebürgerrecht an ausländische Staatsangehörige und Schweizer Bürgerinnen und Bürger. In Bottmingen ist der Gemeinderat gleichzeitig auch Bürgerrat, der Gemeindeverwalter ist Schreiber und Rechnungsführer der Bürgergemeinde.

Einbürgerungsausschuss
Der Bürgerrat bestimmt aus seiner Mitte den Einbürgerungsausschuss. Aufgabe des Ausschusses ist es, anlässlich von Integrationsgesprächen abzuklären, ob die ausländischen Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten die erforderlichen Integrationsvoraussetzungen erfüllen. Folgender Link führt Sie zu unserer Informationsseite Einbürgerung.

Aktuell gehören dem Einbürgerungsausschuss an:
Mélanie Krapp (Vorsitz), Philipp Bollinger, Remo Muchenberger

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