Die Bürgergemeinde Bottmingen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft des Kantons Basel-Landschaft. Sie existiert seit 1881. Alle Bottminger Ortsbürger und -bürgerinnen bilden zusammen die Bürgergemeinde.
Der Aufgabenbereich der Bürgergemeinde besteht aus:
- der Erteilung des Gemeindebürgerrechts
- der Übernahme von Privatwaldungen
- der Bewirtschaftung des Waldes
- der Förderung der Ortsverbundenheit
Bürgergemeindeversammlung (Legislative)
Jeder stimmberechtigte Ortsbürger resp. jede stimmberechtigte Ortsbürgerin kann an der Bürgergemeindeversammlung über Reglemente, Budget und Rechnung der Bürgergemeinde sowie über die Aufnahme von Personen ins Gemeindebürgerrecht von Bottmingen abzustimmen.
Nächste Bürgergemeindeversammlung
Bürgerrat (Exekutive)
Der Bürgerrat vollzieht die Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung, er vertritt die Bürgergemeinde nach aussen. In Bottmingen ist der Gemeinderat gleichzeitig auch Bürgerrat, der Gemeindeverwalter ist Schreiber und Rechnungsführer der Bürgergemeinde.
Einbürgerungsausschuss
Der Bürgerrat bestimmt aus seiner Mitte den Einbürgerungsausschuss. Aufgabe des Ausschusses ist es, anlässlich von Eignungsgesprächen abzuklären, ob die ausländischen Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Aktuell gehören dem Einbürgerungsausschuss an:
Dr. Werner Ettlin, Anne Merkofer-Häni, Philipp Bollinger
Gemeindeverwaltung - Schulstrasse 1 - 4103 Bottmingen BL - 061 426 10 10 - gemeinde(at)bottmingen.bl.ch |
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